Gemeinschaftszollanlage D/CH

 
Das schweizerische Zollamt in Koblenz und das deutsche Zollamt in Waldshut - Rheinbrücke wollen künftig ihre Ein-, Ausfuhr- und Durchfuhrabfertigungen von gewerblichen Gütern in einer neu zu errichtenden Gemeinschaftszollanlage im Gewerbepark Hochrhein vornehmen.
Diese Abfertigungen werden danach nicht mehr dieseits und jenseits der Rheinbrücke durchgeführt. Lediglich die Reisendenabfertigung verbleibt an der Rheinbrücke. Die Bau- und finanziellen Genehmigungen der zuständigen Bundesministerien für den Neubau der Gemeinschaftszollanlage im Gewerbepark Hochrhein in Waldshut liegen nunmehr seit Mitte Juli 2008 vor. Unverzüglich wurden danach die erforderlichen erweiterten Planungen in Angriff genommen. Es wird angestrebt, diese und die Ausführungsplanung, die Ausschreibungen und Auftragsvergaben in diesem und im nächsten Jahr abzuarbeiten, um danach mit der Baumaßnahme zu beginnen. Vom Baubeginn bis zur Fertigstellung muß mit einer Bauzeit von einem guten Jahr ausgegangen werden.


Der Zivilbereich der Eidg. Zollverwaltung (EZV) erfasst die Waren bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr und kontrolliert diese je nach Risikolage.
Insgesamt vollzieht die EZV rund 150 Gesetze und Verordnungen zum Schutze der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft. Stichworte dazu sind u.a. Lebensmittelkontrollen, Betäubungsmittelbekämpfung, Kriegsmaterial, Markenpiraterie oder Tier- und Artenschutz. Gleichzeitig ist dieser Bereich des Schweizer Zolls ein wichtiges Kompetenzzentrum für Verbraussteuern. Darunter fallen u.a. die Mehrwert-, Mineralöl-,
Automobil- und Tabaksteuer aber auch die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Der Zoll sorgt damit gesamtschweizerisch mit gut 23 Milliarden Franken für über einen Drittel der Bundeseinnahmen.