Nutzungsmöglichkeiten

 
Die Art der baulichen Nutzung ist wie folgt festgesetzt:

Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe)

Das Gewerbegebiet soll vorrangig der Unterbringung von Betrieben mit qualifizierten Arbeitsplätzen dienen sowie zur Verbesserung der Versorgung von Waldshut-Tiengen mit Gütern und Dienstleistungen beitragen.


Die Einschränkung der Festsetzung GE (GEe) bezieht sich auf folgende Fälle:
  • Nicht zugelassen werden Betriebe des so genannten „Rotlichtmilieu“.
  • Ausgeschlossen sind Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment.
  • Nur ausnahmsweise zulässig sind Vergnügungsstätten.


Die durch den Bebauungsplan „Gewerbepark Hochrhein“ neu festgesetzten Bauvorschriften gelten in der jeweiligen Fassung auch für spätere Erweiterungsbebauungen.


Auszug aus dem Bebauungsplan 134 Kb Download