Die Art der baulichen Nutzung ist wie folgt festgesetzt:
Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Das Gewerbegebiet soll vorrangig der Unterbringung von Betrieben mit qualifizierten Arbeitsplätzen dienen sowie zur Verbesserung der Versorgung von Waldshut-Tiengen mit Gütern und Dienstleistungen beitragen. |
| Die durch den Bebauungsplan „Gewerbepark Hochrhein“ neu festgesetzten Bauvorschriften gelten in der jeweiligen Fassung auch für spätere Erweiterungsbebauungen. |
| Auszug aus dem Bebauungsplan |
134 Kb |
 |
|
 |
 |
|
|